Gehaltsabrechnungen
Die rechtssichere Abrechnung von Gehältern gehört wegen der erforderlichen Kenntnisse des Lohnsteuerrechts und insbesondere des Sozialversicherungsrechts zu den anspruchsvolleren monatlich wiederkehrenden Beratungsaufgaben.
Zum Beratungsumfang gehören u.a.:
- Erstmalige Einrichtung von Lohnkonten und Aufnahme der Stammdaten der Arbeitnehmer
- Klärung der Sozialversicherungspflicht
- Monatliche Führung von Lohnkonten und Anfertigung der Lohn-/Gehaltsabrechnungen mit Lohnsteuer-Anmeldung und Meldungen an die Krankenkassen sowie Erstellung der entsprechenden Überweisungsträger
- An-/Abmeldung bei Krankenkassen und sonstige Bescheinigungen sowie Anträge auf Lohnfortzahlung
- Begleitung der jährlichen Sozialversicherungsprüfung sowie der
- Lohnsteueraußenprüfung